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Name des Begriffes: Arbeitnehmer:in
Beschreibungen des Begriffes:

Arbeitnehmer:in

Ein:e Arbeitnehmer:in stellt ihre oder seine Arbeitskraft gegen ein Entgelt zur Verfügung und gilt gegenüber dem oder der Arbeitgeber:in als weisungsgebunden. Das Arbeitsverhältnis ist in einem Arbeitsvertrag geregelt. Zu den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zählen Arbeiter:innen, Angestellte, Volontäre und Volontärinnen, Auszubildende und Praktikanten sowie Praktikantinnen.

Quelle: touring artists Redaktion

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