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Name des Begriffes: Auswärtstätigkeit
Beschreibungen des Begriffes:

Auswärtstätigkeit

Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn ein:e Arbeitnehmer:in bzw. ein:e Selbstständige:r vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung und an keiner ihrer oder seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird.

Quelle: Richtlinie R 9.4 Abs. 2 zu § 9 EStG, redaktionell bearbeitet

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