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Name des Begriffes: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Beschreibungen des Begriffes:

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Einkünften aus internationalen Tätigkeiten. Ein solches Abkommen zwischen zwei Staaten – dem Wohnsitzstaat einer steuerpflichtigen Person und dem Quellenstaat, in dem das Einkommen erzielt wird – regelt, in welchem Umfang ein Staat Einkommensteuer auf erzielte Einkünfte erheben darf. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind (1) die Freistellungsmethode, bei der ausländische Einkünfte von der inländischen Besteuerung ausgenommen werden und (2) die Anrechnungsmethode, bei der Einkünfte in beiden Staaten besteuert werden, der Wohnsitzstaat dann aber die im Ausland erhobene Steuer auf die (gesamte) Steuer anrechnet.

Eine Liste der DBA, die Deutschland abgeschlossen hat, findet sich auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Quelle: Wikipedia, redaktionell bearbeitet

Synonyme: DBA
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