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Glossar

Name des Begriffes: Kleinunternehmerregelung
Beschreibungen des Begriffes:

Kleinunternehmerregelung

Begriff des deutschen Umsatzsteuergesetzes (§ 19 UStG). Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregel, durch die Unternehmer:innen mit niedrigen Umsätzen die Möglichkeit haben, hinsichtlich der Umsatzsteuer wie Nichtunternehmer:innen behandelt zu werden. Kleinunternehmer:innen können auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten. Im Gegenzug sind sie dann allerdings auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmen ausgeschlossen.

Als Kleinunternehmer:in gilt, wessen Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer 22 000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Ein:e Unternehmer:in hat das Wahlrecht, ob die Kleinunternehmerregelung angewendet werden soll oder nicht.

Quelle: UStG, mediafon. Ratgeber Selbstständige, Wikipedia, redaktionell bearbeitet

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