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Glossar

Name des Begriffes: Schengen-Raum
Beschreibungen des Begriffes:

Schengen-Raum

Die Schengener Abkommen bestehen aus zwei internationalen Verträgen, die seit dem Jahr 1995 angewendet werden:
- das Schengener Abkommen von 1985 zum schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen und
- das Schengener Durchführungsabkommen von 1990 über eine gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik.

Der sogenannte Schengen-Besitzstand, also die Schengener Abkommen und die Regelungen zu ihrer Durchführung, wurden mit dem Vertrag von Amsterdam zum 1. Mai 1999 Teil des EU-Rechts. Seitdem müssen alle neuen EU-Mitgliedstaaten den Schengen-Besitzstand in ihr nationales Recht übernehmen.

Zum Schengen-Raum gehören zurzeit 27 Staaten, welche die Regelungen voll anwenden (Stand: März 2024): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Die EU-Staaten Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden den Schengen Acquis bisher noch nicht vollständig an. Irland ist keine Parteien des Schengener Abkommens, setzt aber einige der Regelungen um.

Quelle: Auswärtiges Amt, redaktionell bearbeitet

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