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Glossar

Name des Begriffes: Unbeschränkte Steuerpflicht
Beschreibungen des Begriffes:

Unbeschränkte Steuerpflicht

Begriff des deutschen Einkommensteuergesetzes (§ 1 EStG). Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig – also mit sämtlichen inländischen und ausländischen Einkünften, dem sogenannten Welteinkommen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von ausländischen Einkünften können ggf. Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen.

Quelle: UStG, redaktionell bearbeitet

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