Eine Künstlerin verkauft und liefert ein Kunstwerk von Deutschland an eine Galerie in Frankreich.
Ein Musiker aus Deutschland schließt einen Vertrag über einen Auftritt mit einem in Griechenland ansässigen Orchester ab.
Eine in Deutschland ansässige Fotografin räumt einer Privatperson in Schweden Nutzungsrechte an einer Fotografie ein.
Diese und weitere Fragen sollen hier beantwortet werden.
Informationen zu Lieferungen und Leistungen von Künstlern und Künstlerinnen mit Wohnsitz Ausland an in Deutschland ansässige Auftraggeber:innen finden sich hier.
Informationen zur Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften in Kooperation mit Sonja Laaser, Kanzlei Laaser, Berlin