Der Erwerbsstatus von Künstler:innen, Kreativen und Kulturschaffenden kann je nach Land verschieden sein. In der internationalen Arbeit werden Künstler:innen, ebenso wie Veranstalter:innen, die Kulturschaffende aus dem Ausland einladen, schnell mit Fragen der Form der Erwerbstätigkeit konfrontiert. Denn davon leiten sich Ansprüche sowohl auf Sozialleistungen ab, als auch auf Fragen hinsichtlich der Arbeitserlaubnis, des Gehalts, der zu zahlenden Steuern etc.
Für die verschiedenen Arbeitsverhältnisse im Kultursektor gibt es unterschiedliche Vertragsarten. Gerade dann, wenn bei Live Auftritten, Kooperationen, Projekten, Verkäufen usw. die Vertragspartner:innen in verschiedenen Ländern ansässig sind, sind einige Dinge zu bedenken.
Ein Theaterensemble mit Sitz in Deutschland macht mit fünf seiner angestellten Tänzer:innen eine Tournee durch Portugal und Frankreich. Auch der selbstständig tätige Bühnenbildner reist mit. Wie werden die involvierten Akteure und Akteurinnen entlohnt? Haben die Auftritte im Ausland Auswirkungen auf das Gehalt der Tänzer:innen und des Bühnenbildners?
Eine 8-köpfige Band mit Musiker:innen verschiedener Nationalitäten, die als GbR freier Künstler:innen mit Geschäftssitz in Deutschland organisiert ist, geht auf Europa-Tour. Was muss die Booking Agentur vertraglich regeln? Wie werden die Gagen an die Künstler:innen gezahlt? Wer zahlt und bucht Hotel und Reise? Was ist mit den Merchandising-Einnahmen bei den Konzerten?
Kommentierter Leihvertrag -
Bildende Kunst pdf
Kommentierter Nutzungsvertrag -
Bildende Kunst pdf
Kommentierter Kaufvertrag -
Bildende Kunst pdf
Kommentierter Gastspielvertrag -
Darstellende Kunst pdf
Kommentierter Koproduktionsvertrag -
Darstellende Kunst pdf
Kommentierter Residenzvertrag -
Darstellende Kunst pdf
Checkliste: Freie Gestaltung
von Verträgen pdf
Beratungsstellen - Info
Initiative Kultur- u. Kreativwirtschaft