Der Transport von Kunstwerken, Designobjekten und Bühnenausstattung stellt eine besondere Risikophase für die Gegenstände dar. Damit Schäden vermieden bzw. möglichst klein gehalten werden, muss die Verpackung sehr gut geplant werden – insbesondere dann, wenn ein Transport selbst organisiert wird oder nicht spezialisierte Speditionen und Kurierdienste beauftragt werden. Spezialisierte Speditionen (s. Versand - Eigentransport) bieten hingegen umfangreiche Verpackungslösungen an. Zertifizierte Unternehmen richten sich dabei nach den Europäischen Standards, die vom Europäischen Komitee für Normung vorgelegt werden: Die Normen für ‚Erhaltung des Kulturellen Erbes - Verpackungsverfahren’ (CEN/TC C 346 WG 5 – EN: 15 946/2011) sind z. B. relevant. Darüber hinaus gibt es in einzelnen EU-Mitgliedstaaten eigene Normen und Standards, z. B. die Österreichische-ÖNORM 1000 von 1999 für ‚Transportdienstleistungen - Anforderungen an Kunsttransporte’. Darin sind Standards für die einzelnen Phasen des Transports aufgeführt bis hin zur Wahl der richtigen Handschuhe.
Neben den Fragen der Sicherheit der Gegenstände ist zu beachten, dass die Verpackung – und die Gegenstände selbst – den Einfuhrregularien des Ziellandes entspricht. Unbehandeltes Holz darf bspw. nicht in die USA oder nach Australien eingeführt werden.
Die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes können mit Hilfe von dem oder der Kooperationspartner:in vor Ort beim ausländischen Zoll erfragt werden oder zum Beispiel auch in den bei DHL hinterlegten Einfuhr- und Zollvorschriften eingesehen werden. Die IHKs geben hierzu ebenso Auskunft.
Informationen über die Einfuhrbestimmungen in Deutschland bietet die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion.
Beim Reisen mit Instrumenten ist die passende Verpackung eine Herausforderung. In der Regel werden Instrumente in speziellen Instrumenten-Hardcases oder in Softbags verpackt. Für industriell gefertigte Instrumente wie Keyboards, E-Gitarren oder E-Bass, Drumsets und Cymbels etc. gibt es Standard-Hardcases und -Softbags aus verschiedenen Materialien und in verschiedenen Qualitäten.
Für handwerklich hergestellte und historische Instrumente oder Instrumente mit ungewöhnlicher und seltener Form werden Cases oft individuell hergestellt, die eine Ausstattung haben, die in Form und Größe genau dem Instrument und den Wünschen von dem oder der Musiker:in entsprechen.
Der Transport von Instrumenten erfordert weitere Überlegungen hinsichtlich der passenden Verpackung, wenn international mit dem Flugzeug gereist werden soll. Ein genau auf die Größe und Form des Instrumentes abgestimmtes Hardcase kann bei einem großen Instrument die von der Fluggesellschaft per Beförderungsbedingungen erlaubten Maße oder das Gewicht überschreiten, sodass es nicht mitgeführt werden darf. Auch kann das Gewicht zwar zugelassen, die dafür anfallenden Übergepäck-Gebühren jedoch erheblich sein.
Neben den klassischen Hardcases aus Holz oder Aluminium, gibt es besonders leichte und sehr stabile Instrumenten-Hardcases aus Carbon Fiber (Kohlefaserverbundwerkstoff), die nach Maß für das jeweilige Instrument hergestellt werden können und gut geeignet sind für Vielreisende.
Carbon Fiber wird bereits seit den 1950er Jahren in der Luftfahrt und im Fahrzeugbau eingesetzt, da es ca. 30 % leichter als das häufig verwendete Aluminium ist. Aber Carbon ist schwer zu recyceln (es kann nicht verbrannt werden), es setzt bei der Verarbeitung Faserteilchen frei und benötigt außerdem in der Herstellung sehr viel Energie. Deshalb werden auch extra leichte und stabile Hardcases aus biobasiertem Faserkunststoff oder aus ökologischen Naturfasern nach Maß für das jeweilige Instrument hergestellt.
Carnet ATA Ausfüllhilfe
- IHK Berlin
Musikinstrumenten-
bescheinigung
Formular 221, BfN
Wanderausstellungs-
bescheinigung
Formular 226, BfN
Carnet ATA Tipps
- IHK Berlin
Checkliste Carnet A.T.A.
pdf
Checkliste Vorübergehende
Verwendung ohne Carnet A.T.A.
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Kunsttransporte
Deutschland - Schweiz
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Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft