Eines der meist unterschätzten Risiken ist der Verlust der Arbeitskraft. Hier wird zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unterschieden.
In der gesetzlichen Rentenversicherung – die auch für Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) relevant ist – liegt eine vollständige Erwerbsminderung vor, wenn ein:e Künstler:in oder ein:e Kreative:r wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (das bedeutet, jede zumutbare Tätigkeit) mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Versicherte, die zwar mindestens drei, aber keine sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können, gelten als teilweise erwerbsgemindert.
Privat abzuschließende Versicherungen bieten hier ebenfalls eine Absicherung der Arbeitskraft an. Hier wird der konkret ausgeübte Beruf versichert. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf für länger als sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann.
Eine Absicherung über eine Unfallrente reicht in den meisten Fällen nicht aus, da der Grund für Berufsunfähigkeit laut Statistik nur zu 12 % auf Unfällen beruht. In den restlichen 88 % der Fälle würde die Unfallrente nicht greifen, wenn bspw. andere Gründe wie chronische psychische Krankheiten oder Folgen von Depression zur Berufsunfähigkeit geführt haben.
Allerdings ergibt sich oft die Schwierigkeit, freischaffende Künstler:innen und Kreative, insbesondere der darstellenden Sparten, gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Bei den meisten Versicherern gehören darstellende Künstler:innen zu den nicht versicherbaren Berufsgruppen, da das Risiko für den Versicherer nicht kalkulierbar ist. Das Angebot ist sehr eingeschränkt und teuer. Hier können die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit bzw. erweiterte Unfallprodukte und sogenannte Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherungen als Alternative dienen.
Die genannten Absicherungsformen sind europaweit, teilweise auch weltweit gültig.
Zusätzliche Informationen zu Bühnenversicherungen findest du hier.
Mit Unfall ist die plötzliche dauerhafte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall gemeint. Eine gute Unfallversicherung gewährleistet in diesen Fällen eine finanzielle Absicherung.
Ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn die oder der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf ihren oder seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet (laut § 1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen, AUB 95). Nur wenn diese Merkmale erfüllt sind, liegt aus der Sicht des Versicherers ein Unfall vor. Beispiele hierfür sind: Autounfall, Ausrutschen auf der Bühne, Verletzen beim Transport von Instrumenten/Equipment, Sturz von einer Treppe. Die verschiedenen Unfallfolgen, wie Todesfall, Invalidität/Berufsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt etc. können bei entsprechender Versicherung und Schadenseintritt die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme auslösen.
Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind – im Gegensatz zu Angestellten – nicht automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung, die vor Unfällen am Arbeitsplatz oder im Kontext der Arbeit schützt. Es ist daher empfehlenswert, sich um eine Unfallversicherung zu bemühen. Sei es durch eine freiwillige Versicherung der entsprechenden Berufsgenossenschaft (zum Beispiel der Verwaltungsberufsgenossenschaft, www.vbg.de), die die Folgen von Arbeitsunfällen wie auch Berufskrankheiten versichert (und auch bei zeitlich befristeten Auslandsreisen bestehen bleibt). Oder durch eine Unfallversicherung eines Versicherungsanbieters, die üblicherweise mit einer 24-Stunden-Deckung ausgestattet ist.
Einige Versicherer haben sich auf die Besonderheiten für künstlerische und kreative Berufe spezialisiert und bieten für diese Berufsgruppe besondere Deckungskonzepte an. So führt zum Beispiel der Verlust eines Fingers bei einem Pianisten oder einer Pianistin zur vollen Auszahlung der versicherten Leistung, während sonst nur ein geringer Teil der Versicherungssumme ausgezahlt wird. Grundlage hierfür ist die sogenannte Gliedertaxe, die festlegt, wie hoch die Versicherungsleistung je nach Schwere der Beschädigung ausfällt. Eine allgemeine Gliedertaxe genügt den Ansprüchen von künstlerisch tätigen Menschen oft nicht, angepasste Taxen sind nötig. Normale Gliedertaxe - Übersicht Invaliditätsgrade
Die Absicherung gegen Unfälle ist weltweit gültig und gewährt entsprechenden Schutz.
Für in Deutschland gastierende Künstler:innen kann das Unfallrisiko durch den oder die Veranstalter:in bspw. über eine Gruppenunfallversicherung abgedeckt werden.
Unter anderem kann man sich beim Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV, www.dguv.de) weiter informieren. Die DGUV ist ein Zusammenschluss der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände.
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