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Social insurance in Germany


Das deutsche Sozialversicherungssystem spielt die zentrale Rolle für die Absicherung vor sozialen Risiken in Deutschland. Durch das Prinzip der Solidargemeinschaft – also der Beitragszahlung durch viele, die einem selbst oder anderen im Ernstfall zugutekommt – bietet es finanziellen Schutz vor den Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfälle und Pflegebedürftigkeit.

Die Sozialversicherung in Deutschland gliedert sich in fünf Bereiche:

  • Krankenversicherung § 5 SGB V 
    Eine Krankenversicherung ist in Deutschland obligatorisch.
  • Pflegeversicherung §§ 20 f. SGB XI 
    Die Pflegeversicherung ist in Deutschland an die Krankenversicherung gekoppelt und gesetzlich vorgeschrieben.
  • Unfallversicherung § 2 SGB VII 
    Arbeitnehmer:innen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Abgedeckt sind Leistungen, die durch Unfälle notwendig werden, die sich am Arbeitsplatz ereignen sowie auf dem Weg dorthin und zurück.
  • Rentenversicherung §§ 1 f. SGB VI 
    Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist obligatorisch für abhängig Beschäftigte und selbstständige Künstler:innen sowie Publizisten und Publizistinnen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind.
  • Arbeitslosenversicherung § 25 ff. SGB III 
    Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Personen, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das betrifft Arbeiter:innen ebenso wie Angestellte oder Auszubildende.


Information: Die Broschüre Soziale Sicherung im Überblick 2021 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet umfassende Informationen zur sozialen Sicherheit in Deutschland.

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Angestellte/ Arbeitnehmer:innen

Angestellte/ Arbeitnehmer:innen sind in Deutschland automatisch pflichtversichert, solange sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze (Pflichtversicherungsgrenze bzw. Beitragsbemessungsgrenze (BBG)) liegen. Die Sozialversicherung wird von dem oder der Arbeitgeber:in organisiert: Dieser berechnet die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung monatlich nach gesetzlich vorgegebenen Sätzen aus dem Bruttogehalt, zieht die Hälfte als Arbeitnehmeranteil vom Gehalt ab und führt diesen zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse des oder der Versicherten ab. Die Krankenkasse leitet die jeweiligen Anteile an die Deutsche Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit (für die Arbeitslosenversicherung) weiter.

Viele Angestellten sind über eine gesetzliche Krankenkasse versichert. Der Versicherer kann dabei frei gewählt werden. Ab einem bestimmten Einkommen (etwa 69.300 Euro brutto/Jahr bzw. 5.775 Euro brutto/Monat, Stand 2024) ist ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung möglich. 

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Selbstständig Tätige

Selbstständig Tätige müssen sich in der Regel selbst versichern und auch selber Beiträge bezahlen. Für selbstständige Künstler:innen sowie Publizisten und Publizistinnen ist die Aufnahme in die Künstlersozialkasse (KSK) zu empfehlen. Informationen finden sich hier.

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht, das heißt selbstständig Tätige müssen sich privat krankenversichern oder sich – unter bestimmten Bedingungen – freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Eine freiwillige Versicherung über eine gesetzliche Krankenkasse ist möglich, wenn bspw. durch Beendigung eines Angestelltenverhältnisses die automatische Pflichtversicherung endet und man in der gesetzlichen Krankenkasse für eine bestimmte Dauer versichert war. Informationen dazu finden sich hier (weitere Details).

Eine Pflegeversicherung muss über die Krankenversicherung ebenfalls abgeschlossen werden.

Eine Altersvorsorge kann privat abgeschlossen werden, auch ist ein Beitritt in die gesetzliche Rentenversicherung möglich (für bestimmte Berufsgruppen gibt es eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, bspw. für selbstständig tätige Lehrer:innen und auch für Künstler:innen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind). Die Einführung einer Pflichtversicherung für Selbstständige ist in der Diskussion.

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Gesetzlich oder privat versichert?

Beiträge für private Krankenversicherungen (PKV) werden unabhängig vom Einkommen berechnet, der monatliche Beitrag richtet sich nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand. Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zahlt der oder die Arbeitgeber:in einen Zuschuss. Die Leistungen können individuell zusammengestellt werden. Für Personen mit Vorerkrankungen kann es schwierig sein, eine private Krankenversicherung zu finden und Vorerkrankungen können zu höheren Beitragskosten führen. Im Alter können die Beiträge ebenfalls steigen.

Die Abrechnung ambulanter medizinischer Leistungen erfolgt zunächst über die Versicherten. Sie erhalten eine Rechnung, welche bezahlt und bei der PKV eingereicht werden muss, um die Kosten erstattet zu bekommen. Bei stationären Behandlungen rechnet das Krankenhaus meist direkt mit der PKV ab.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV) beruhen auf dem Solidaritätsprinzip. Der Anspruch auf Leistungen ist gesetzlich geregelt und für alle Versicherten gleich. Die Beiträge sind nicht vom Alter oder von Vorerkrankungen abhängig, sondern allein vom Einkommen.
Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in teilen sich beim Krankenkassenbeitrag den monatlichen Sockelbeitrag (14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen, Stand 2023). Darüber hinaus zahlen die Versicherten einen je nach Krankenkasse unterschiedlichen Zusatzbeitrag (Stand 2024: durchschnittlich 1,7 % des Bruttoeinkommens).
Selbstständige zahlen den kompletten monatlichen Beitrag selbst. Eine Versicherung über eine gesetzliche Krankenkasse kann für Selbstständige teuer sein, da die Kassen die monatlichen Beitragskosten in der Regel auf einer Mindestbemessungsgrenze basierend kalkulieren. Dieser liegt ein fiktives Mindesteinkommen von 1.132 Euro (Stand 2023) zugrunde. Die monatlichen Beiträge liegen dabei bei etwa 160 Euro + Zusatzbeitrag im Monat.

Die Abrechnung medizinischer Leistungen erfolgt in der GKV nach dem Sachleistungsprinzip. Arztpraxen, Krankenhäuser etc. rechnen die Behandlungskosten direkt mit der Krankenkasse ab und die Versicherten müssen nicht in Vorleistung gehen.

Information der Verbraucherzentrale: Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat?

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Hinweis zur Familienversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern. Dies gilt für Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen sowie für Kinder (das heißt Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder, Adoptionspflegekinder sowie Kinder von familienversicherten Kindern) zunächst bis Vollendung des 18. Lebensjahres.

Für die Versicherung sind einige Voraussetzungen zu beachten: Mitversicherte

  • müssen u. a. einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • dürfen nicht selbst versichert, versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sein,
  • dürfen nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein,
  • das Einkommen muss unter 505 Euro im Monat bzw. 538 Euro bei einem Mini-Job (Stand 2024) liegen.

Detaillierte Informationen des Bundesgesundheitsministeriums finden sich hier oder auch auf der Website Familien-Wegweiser (auf Deutsch) des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

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Checklisten

Temporär arbeiten in
Deutschland u. Frankreich pdf

Checkliste: Im Ausland -
versichert im Krankheitsfall pdf