Der Internationalität des Kultur- und Kreativsektors steht nicht selbstverständlich eine wachsende Liberalisierung des Grenzverkehrs gegenüber. Innerhalb der EU sind die Barrieren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen reduziert worden. Dennoch sind Vorbereitungen erforderlich, um die sichere und fristgerechte An- und Abreise von Künstlern und Künstlerinnen und die Verbringung von Material zu Gastspielen und Ausstellungen sicherzustellen. Bei Vorhaben über die Grenzen der EU hinaus gilt dies einmal mehr.
Die Formalitäten im Zusammenhang mit Reisen und Transport von Kunstwerken, Musikinstrumenten, Equipment, Bühnenausstattung etc. sind mit einigem Aufwand verbunden und müssen selbst erledigt werden, sowohl bei Reisen innerhalb der EU als auch bei solchen über die Grenzen der EU hinaus (s. Zollfragen) – sofern nicht eine Spedition oder ein Kurierdienst beauftragt wird (s. Versand – Eigentransport).
Im Musikbereich kommt ein Transport von Instrumenten mit Speditionen oder Kurierdiensten zumeist nicht in Frage (enger Zeitplan, Musiker:innen trennen sich nicht gerne von wertvollen Instrumenten etc.). Musiker:innen dürfen jedoch mit ihren tragbaren Instrumenten und Geräten reisen, wenn diese zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten verwendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden sie als zollfreie bzw. abgabenfreie Güter behandelt. Und dennoch gibt es Aspekte zu beachten, wie bspw. die gesetzlichen Einschränkungen beim Transport von Kulturgut (s. Kulturgüter).
Ein Musikensemble aus Frankfurt startet eine Tournee durch die Benelux-Länder, Frankreich, Marokko und Spanien. Die sechs Musiker:innen reisen mit einem Teil ihrer Instrumente (Gitarre, Cello, Kora, Becken für Schlagzeug und Rahmentrommeln) sowie technischem Equipment (In-Ear Monitoring, MIDI) mit Zug und Flugzeug. Was ist zu beachten bezüglich Zollformalitäten sowie Versicherungs- und Verpackungsfragen?
Eine Produzentengalerie in Berlin vereinbart ein Kooperationsprojekt mit einer Galerie in Jerewan, Armenien. Geplant sind zwei Ausstellungen: Eine der deutschen Künstler:innen in Jerewan und zu späterem Zeitpunkt eine der armenischen Künstler:innen in Berlin. Wie kommen die Arbeiten an ihre jeweiligen Bestimmungsorte und welche Zollformalitäten müssen dabei berücksichtigt werden?
Carnet ATA Ausfüllhilfe
- IHK Berlin
Musikinstrumenten-
bescheinigung
Formular 221, BfN
Wanderausstellungs-
bescheinigung
Formular 226, BfN
Carnet ATA Tipps
- IHK Berlin
Checkliste Carnet A.T.A.
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Checkliste Vorübergehende
Verwendung ohne Carnet A.T.A.
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Kunsttransporte
Deutschland - Schweiz
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Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft