Fragen zu Einreise und Aufenthalt liegen bei internationalen künstlerischen Tätigkeiten in der Natur der Sache. Für verschiedene Länder sind dabei unterschiedliche Aufenthaltstitel, wie Visa, Arbeitsgenehmigungen etc. relevant. In den EU-Verträgen sind u.a. die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit definiert, die allen EU-Bürger:innen das Recht gewähren, in einem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten. Für viele außereuropäische Länder besteht für deutsche Staatsangehörige eine Visumpflicht; für die Ausübung einer Tätigkeit ist ein entsprechender Aufenthaltstitel notwendig. Zur Einreise und für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Künstler:innen und Kreative, die nicht EU-Bürger:innen sind, grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Die Bedingungen sind geregelt im EU-Visakodex, im Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, im Schengener Grenzkodex und im Nationalen Zuwanderungsgesetz.
Ein freies Tanzensemble mit Sitz in München engagiert für eine Produktion eine indische Tänzerin, einen französischen Choreografen und eine irische Musikerin auf Honorarbasis. Sie werden zwei Monate in Deutschland proben, um anschließend einen Monat zu touren – in Deutschland, in der Schweiz, in Großbritannien und Irland. Welche Aufenthaltstitel brauchen sie?
Eine Künstlerin aus dem Irak wird für einen Aufbau ihrer Ausstellungsstücke und die anschließende Ausstellungseröffnung für zwei Wochen nach Deutschland eingeladen. Am Tag nach der Ausstellung leitet sie einen Workshop im Rahmen der Ausstellung, wofür sie ein Honorar erhält. Welchen Aufenthaltstitel braucht sie?
Antworten auf solche und ähnliche Fragen findest du in diesem Baustein.
All About Berlin: How to apply for a German freelance visa
Migrationsrechtlicher Leitfaden zur Zusammenarbeit von Künstlerinnen* und Kunstvereinen in Deutschland, Künstlerhaus Stuttgart 2023