Die Einführung des ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) wird auf Mitte 2025 verschoben. Das neue elektronische Anmeldeverfahren für Kurzaufenthalte in einen Schengen-Mitgliedstaat wird für Personen nötig sein, die bisher für einen Kurzaufenthalt visumfrei einreisen konnten. Über die Mythen und Fakten zu der neuen Reisegenehmigung wird hier aufgeklärt.
Das BMI teilt mit, dass die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die wegen des russischen Angriffskrieges geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten, bis zum 4. März 2025 gelten.
Information des BMI
Anträge für A1-Bescheinigungen für Beschäftigte für Entsendungen in andere EU-/EWR-Staaten, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich müssen spätestens ab dem 1. März 2024 über das neue SV-Meldeportal an die Krankenkasse oder den zuständigen Sozialversicherungsträger geschickt werden.
Selbstständige übermitteln Anträge für A1-Bescheinigungen für temporäre Tätigkeiten ebenfalls über das Portal an den Versicherungsträger (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger).
Zum SV-Meldeportal; Leitfaden der Techniker Krankenkasse zum A1-Antrag im SV-Meldeportal.
Die EU-Mitgliedstaaten haben vereinbart, dass ab dem 31. März 2024 an den Luft- und Seebinnengrenzen der EU zwischen Bulgarien und Rumänien und den Ländern des Schengen-Raums die Personenkontrollen wegfallen.
Informationen
Mitteilung des Bundesministerium der Finanzen zu Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen ab dem 1. Januar 2024.
Informationen des BMF
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 % betragen. Die KSK informiert dazu hier.
Seit Januar beträgt der gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer:innen in Deutschland 12,41 Euro brutto je Zeitstunde. Ein FAQ zum Mindestlohn in Deutschland bietet die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Im Zuge dessen steigt die Verdienstgrenze im Minijob von 520 Euro auf 538 Euro im Monat (Informationen).
Seit Ende Juli 2023 benötigen kubanische Staatsangehörige ein Visum für den Flughafentransit, wenn sie einen deutschen Flughafen – über den internationalen Transitbereich – passieren, um in ein Drittland (außerhalb des Schengener Raums) zu reisen. Es gibt Ausnahmen von der Regelung, wenn bspw. ein gültiges Schengenvisum vorliegt. Die Deutsche Botschaft Havanna informiert hier.
Seit Juli 2023 ist es Angestellten in größerem Maße möglich, bei einer Homeoffice-Tätigkeit im Ausland weiter in dem Staat sozialversichert zu bleiben, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Die Arbeit von Grenzgängern im Homeoffice im Ausland (also am Wohnort) kann jetzt bis zu 49,99 % der Gesamttätigkeit umfassen, es greift weiterhin die Sozialversicherung des Staates, in dem der Arbeitgeber ansässig ist. Vorher durfte die Tätigkeit im Wohnsitzstaat 25 % der Gesamttätigkeit nicht übersteigen, dies hätte zu einem Wechsel des Sozialversicherungsrechts geführt. Die europäische Regelung knüpft an eine Sonderregelung der Coronapandemie an und gilt dauerhaft. Informationen zu Bedingungen und Ausnahmen stellt die DVKA hier zur Verfügung; Infos gibt es auch hier.
Zum 1. Januar 2023 tritt Kroatien dem Schengen-Raum und der Euro-Zone bei.
Informationen des Europäischen Rates
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2023 von 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent.
Informationen der Künstlersozialkasse
Mitteilung des Bundesministerium der Finanzen zu Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen ab dem 1. Januar 2023.
Informationen des BMF
Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab dem 1. Januar 2023
Zur Mitteilung
Bei den Midijobs steigt die obere Entgeltgrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat. Bis zu der Einkommensgrenze zahlen Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge.
Informationen der Minijobzentrale werden hier aktualisiert.
Für überwiegend kurz befristet Beschäftigte wird der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld festgezurrt und somit die bis Ende 2022 befristete Sonderreglung entfristet. Die Regelung trägt auch den Besonderheiten im Kunst- und Kulturbereich Rechnung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert hier.
Ab Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II – Hartz IV – ab, als Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Informationen der Arbeitsagentur
Informationen des BMAS
Ab Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz in Kraft: In globalen Lieferketten werden Menschenrechte und Umweltschutz gestärkt. Zunächst gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen.
Informationen des BMAS
Die Zuständigkeit für die Endbeglaubigung von Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland liegt seit Januar beim 2023 beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Zuvor war das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Informationen
Chancen-Aufenthaltsrecht ist zum Januar 2023 eingeführt worden. Es soll Langzeitgeduldeten ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland ermöglichen.
Informationen von Pro Asyl
Informationen der Bundesregierung
Zum 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht außerdem eine Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro vor. Das BMAS informiert hier.
Versicherten der KSK können auch in 2022 bis zu 1.300 Euro aus einer nicht künstlerischen/nicht publizistischen selbstständigen Tätigkeit verdienen, ohne den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu verlieren. Die Erhöhung des Zuverdienstes von 450 Euro auf 1.300 Euro ist auch für das Jahr 2022 beschlossen. Die KSK informiert hier.
Ab 2022 müssen auch Selbstständige die A1-Bescheinigung für Entsendungen in EU-, EWR- Staaten, in die Schweiz oder das Vereinigte Königreich elektronisch beantragen. Die Beantragung ist über das Programm sv.net möglich. Dieses übermittelt den Antrag an die zuständigen Sozialversicherungsträger:innen, die A1-Bescheinigung wird nach Bearbeitung online zugestellt. Die Techniker Krankenkasse erläutert hier, wie die Beantragung funktioniert.
A1-Bescheinigungen für selbstständige Tätigkeiten in mehreren Staaten sind weiterhin noch über ein ausfüllbares pdf bei der DVKA zu beantragen. Das Antragsformular findet sich hier auf der Website der DVKA.