Für verschiedene Beschäftigungsverhältnisse (s. Formen der Erwerbstätigkeit), Live-Auftritte, Kooperationen und Projekte gibt es unterschiedliche Vertragsarten. Die Texte in diesem Baustein skizzieren die wichtigsten Verträge, die im Kulturbereich in Deutschland genutzt werden. Auch folgen einige allgemeine Hinweise zu den Themen Vertragsabschluss sowie Vertragsstörungen und mögliche Konsequenzen (die Ausführungen basieren auf deutschem Recht).
Die Hinweise zum Abschluss von Verträgen sollten besonders dann berücksichtigt werden, wenn ein:e Vertragspartner:in im Ausland ansässig ist. Denn kommt es bei Absprachen mit ausländischen Partner:innen zu Missverständnissen, was bei unterschiedlichen kulturellen Gepflogenheiten nicht selten passiert, kann es schwierig sein, die Probleme kurzerhand aus der Welt zu schaffen.
Vor allem sind auch die Aspekte zu beachten, die erst bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten zum Tragen kommen: wenn es bspw. um die Vereinbarung der Gage einer Tänzerin oder Musikerin unter Berücksichtigung der anfallenden Ausländersteuer geht; oder wenn geregelt werden muss, wer bei einem Ausstellungsvorhaben die Kosten des Transportes trägt. Welches Recht wird im Streitfall eigentlich angewandt, wenn die Vertragspartner:innen ihren Wohn- und Geschäftssitz in verschiedenen Ländern haben?
In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Musterverträgen für unterschiedliche Belange, die bspw. von Fachverbänden im Kultursektor bereitgestellt werden (s. dazu Verbände in den Bereichen Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Musik).
touring artists hat einige relevante Musterverträge kommentieren und teilweise auch formulieren lassen (s. Musterdokumente auf der rechten Seite) - dies gilt für die Bereiche Darstellende Kunst und Bildende Kunst, nicht jedoch für den großen und vielfältigen Musiksektor.
Die Erläuterungen in den Musterdokumenten sind zum einen für alle Künstler:innen und Kulturschaffende interessant, die von einem oder einer deutschen Vertragspartner:in einen Vertrag vorgelegt bekommen. Zum anderen wird erläutert, was beachtet werden sollte, wenn ein Vertrag grenzüberschreitend aufgesetzt wird. Die Musterverträge dienen der Orientierung und sollten unbedingt an die jeweiligen Situationen angepasst bzw. gemäß der konkreten Verhandlungen personalisiert werden.
Darüber hinaus ist es unerlässlich, einige Grundlagen des Vertragsrechts zu kennen, die helfen, einen adäquaten Vertrag selbst zu entwerfen (eine Checkliste für die freie Gestaltung von Verträgen findet sich in der rechten Spalte). Einige Grundlagen sind hier skizziert:
Grundsätzlich gilt in Deutschland eine generelle Vertragsfreiheit. Dies meint das Recht, das jede:r frei gestaltete Verträge abschließen kann und darf. Man unterscheidet zwischen Abschlussfreiheit und Gestaltungsfreiheit, d.h. Partnerwahlfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit (s. Infomationen der Bundeszentrale für politische Bildung
Die generelle Vertragsfreiheit wird in Deutschland und der EU jedoch durch zahleiche Ausnahmen eingeschränkt, z.B. durch
Kommentierter Leihvertrag -
Bildende Kunst pdf
Kommentierter Nutzungsvertrag -
Bildende Kunst pdf
Kommentierter Kaufvertrag -
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Kommentierter Gastspielvertrag -
Darstellende Kunst pdf
Kommentierter Koproduktionsvertrag -
Darstellende Kunst pdf
Kommentierter Residenzvertrag -
Darstellende Kunst pdf
Checkliste: Freie Gestaltung
von Verträgen pdf
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