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Germany's cultural scene

Musikszene

Deutschland verfügt über ein reiches musikalisches Erbe und eine lebendige zeitgenössische Musikszene von beeindruckender kultureller Vielfalt. 2019 waren ca. 141 000 Menschen erwerbsmäßig in Musikberufen tätig und ca. 2 Millionen Menschen als Laienmusiker:innen in Organisationen aktiv (s. Erwerbstätige in Musikberufen nach Altersgruppen und monatlichem Nettoeinkommen). Hinzu kommt noch eine Vielzahl von Aktiven im Musikbereich, die in neuen beruflichen, künstlerischen und organisatorischen Formen und Strukturen aktiv sind, die in den letzten Jahren durch Digitalisierung und Globalisierung entstanden und nur eingeschränkt durch die Statistiken erfasst werden.    

Um sich dem Musikbereich als größten Kultursektor in Deutschland zu nähern, ist es erforderlich, die neuere politische Geschichte zu betrachten: Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde im Grundgesetz die Kulturhoheit der Länder und Kommunen festgelegt (Artikel 30 GG). Der Bund verfügt im Bereich der Kultur über (fast) keine Kompetenzen, da nur solche Institutionen und Maßnahmen finanziert werden dürfen, die „gesamtstaatliche Repräsentation“ und „national bedeutsam“ sind. Die besondere Form des Kulturföderalismus gilt auch für den Musiksektor mit seiner immensen Komplexität, Heterogenität, Dynamik und Größe. Sie macht ihn für Außenstehende oft schwer verständlich.

Der Musikbereich gliedert sich in verschiedene Teilbereiche. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle, nach denen eine Gliederung definiert sein kann. Diese Unterteilungen hängen wiederum von jeweiligen politischen, sozialen, wirtschaftlichen und künstlerischen Interessen ab.

Im Folgenden werden deshalb Teilbereiche der Musiksparte entsprechend verschiedener Modelle kurz dargestellt.

 

MUSIKSZENE KULTURPOLITISCH STRUKTURIERT

Zunächst ist entsprechend der föderalen Struktur zu unterscheiden zwischen dem Musikbereich in der kulturpolitischen Verantwortung des Bundes, den Musikszenen in den 16 Bundesländern und den Musikszenen in den gut 11 000 Kommunen. Das Deutsche Musikinformationszentrum des Deutschen Musikrates MIZ stellt umfangreiche Daten dieser föderalen Musiklandschaft Deutschlands auf seiner Online Plattform (auch in Buchform) zur Verfügung: Musikatlas Deutschland.

Trotz der umfangreichen Daten im MIZ Musikatlas bleiben einige Bereiche „unter dem Radar“, da sie nicht oder nur marginal in die bestehenden kulturpolitischen Strukturen eingebunden sind. Dies betrifft z.B. Musiken kultureller Minderheiten (sofern sie nicht zu den vier in Deutschland anerkannten autochthonen Minderheiten gehören), da sie zahlenmäßig und stilistisch schwer erfassbar sind; Musiken von Gruppen neuer sozialer Bewegungen bzw. Alternativbewegungen, die sich nicht in Musikverbänden organisieren und sehr dynamisch sind (z.B. Musiken von Geflüchteten, Musiken von People of Color). Auch transnationale Musikbereiche, bei denen weder das Ansässigkeitsprinzip der Akteure und Akteurinnen eindeutig bestimmt ist, noch ihre nationale Zugehörigkeit, fallen durch die Erfassung durch das MIZ und anderer öffentlicher Institutionen.

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MUSIKSZENE IN FINANZIERUNGSSTRUKTUREN GEDACHT

Weiterhin besteht das 3-Sektoren-Modell der Kultur- und Kreativwirtschaft, das vom Statistischen Bundesamt angewandt wird. Es folgt der Aufteilung des Musikbereichs nach seiner Finanzierungsstruktur: öffentlich geförderter Musiksektor, intermediärer Musiksektor und privatwirtschaftlicher Musiksektor (s. Öffentlich geförderter, intermediärer und privater Kultursektor – Forschungsgutachten für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), 2012).

Der öffentlich geförderte Musiksektor
Innerhalb des Musiksektors in Deutschland ist der aus öffentlichen Mitteln des Bundes, der Länder und Kommunen finanzierte Musikbereich der Größte. Dazu gehören Orchester und Chöre, Opern- und Konzerthäuser, Ausbildungseinrichtungen (öffentliche Musikschulen und musikalische Bildung an allgemeinbildenden Schulen, Hochschulen für Musik, Einrichtungen der dualen Ausbildung in Musikberufen, musikalische Angebote der Volkshochschulen), Musik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Forschung und Musikwissenschaft, Musikarchive sowie konfessionelles Laienmusizieren.
In den 2023 veröffentlichten Zahlen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder wurden ca. 2,34 Milliarden Euro von den Kommunen aufgewendet, 2,01 Milliarden Euro von den Ländern und 204 Millionen Euro vom Bund (Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen und Ländern). Diese eindrucksvollen Zahlen des öffentlich geförderten Musikbereichs spiegeln sich auch im Hinblick auf Dichte und Vielfalt, Genres, Ästhetik, Ausdrucksmittel, Sprache und Aufführungsanlässe und bilden eine weltweit einzigartige Struktur. Dafür wurde 2019 die „Theater- und Orchesterlandschaft“ für die Aufnahme in die internationale UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes nominiert (s. Information der DUK).

Beispielhaft für direkt, vollständig oder erheblich durch eines von sieben Bundesministerien oder seinen Organen finanzierten Musikinstitutionen von nationaler Bedeutung können genannt werden: Musik bei der Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei, das Bundesjugend- und Bundesjugendjazzorchester, das Beethoven-Jubiläum 2020, die Musikveranstaltungen der Dachorganisation „Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH".
In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass sich in der öffentlichen Finanzierung der Musik in Deutschland die Grenzen insbesondere bei der Bundesmusikförderung innerhalb der föderalen Strukturen hin zu Ländern und Kommunen verschoben haben. Aber auch eine Verschiebung zu den gemeinnützigen Organisationen und privatwirtschaftlichen Strukturen kann beobachtet werden –sowohl durch Direktförderung und Förderung durch die Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik wie auch durch die Beteiligung zahlreicher Ministerien an ausgegründeten stellvertretenden Förderinstitutionen (Fonds, Stiftungen, Initiativen). 
Siehe dazu auch die Studie Zukunft der Bundesmusikförderung, Friedrich-Ebert-Stiftung/Forum Berlin 2013 und die Kleine Anfrage vom 25.01.2019 – Musikförderung des Bundes sowie die Antwort der Bundesregierung von 19.02.2019.

Eine Besonderheit im öffentlichen Musikbereich kommt in Deutschland der Kirchenmusik zu, deren Arbeit und Institutionen durch die christlichen Kirchen finanziert werden und eng mit dem öffentlichen Musikbereich verknüpft sind (s. Informationen des MIZ zur Kirchenmusik).
Innerhalb der Kirchenmusik wiederum haben Orgelbau und Orgelmusik eine besondere Bedeutung. Dieser Bereich wurde 2017 in die internationale UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Weiterhin nimmt Musik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Radiowellen der neun Landesrundfunkanstalten der ARD und der drei Programme des Deutschlandradios eine Sonderrolle ein. Auch dieser Bereich ist, wie die Kirchenmusik, eng mit dem öffentlichen Musikbereich verknüpft. Darüber hinaus haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen Kulturauftrag, insbesondere bei der Musikvermittlung und der Förderung des Musiknachwuchses. Um dieser kulturpolitischen Verantwortung gerecht zu werden, unterhalten die Rundfunkanstalten eigene Orchester und Chöre, treten als Kulturveranstalter von Wettbewerben, Festivals, Konzert(-reihen) auf und vergeben Kompositionsaufträge. Im Fernsehen hat Musik jedoch nur eine geringe Bedeutung.

Der intermediäre Musiksektor
Zu diesem Bereich werden die gemeinnützigen Organisationen des Musikbereichs gerechnet wie Musikzentren, bürgerschaftlich getragene Einrichtungen, Verbände und Kulturprogramme wie Festivals in privatrechtlicher Trägerschaft von Vereinen, Stiftungen und gGmbHs, die zwischen den Märkten der Kultur- und Kreativwirtschaft und der öffentlichen Daseinsvorsorge angesiedelt sind. Sie finanzieren sich überwiegend aus Eigenmitteln, selbst erwirtschafteten Erträgen oder dem Engagement von Mäzenen und Sponsoren und öffentlichen Zuschüssen. Zudem hat ehrenamtliches Engagement bei vielen dieser Organisationen eine große Bedeutung. Auf Grund des komplexen Finanzierungsmix erfordert ihre Arbeit ein sehr anspruchsvolles Management, weil sowohl die Regeln des öffentlichen Zuwendungsrechts wie auch der von gemeinnützigen Organisation und auch denen des Marktes berücksichtigt werden müssen. Die Musikorganisationen des intermediären Musiksektors werden vom Bund, den Ländern und Kommunen subsidiär unterstützt. Diese erfolgt zumeist durch einmalige oder zeitlich begrenzte Projektförderung. Es gibt gemeinnützige Organisationen in allen Sparten der Musik. Jedoch sind vor allem die „jungen“ Sparten des Jazz und der Weltmusik/globalen Musik so strukturiert, da sie nicht oder nur partiell öffentlich institutionalisiert sind. Zudem gehört der Bereich der Laienmusik zum Sektor, da dort nicht professionell und ohne Erwerbsabsichten musiziert wird (s. MIZ Themenportal Laienmusik).

Der privatwirtschaftliche Musiksektor
Die private Musikwirtschaft ist einer von 11 Teilmärkten der Kreativwirtschaft (neben Buch- und Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt und Pressemarkt, Werbemarkt und Software-/Games-Industrie). Das Profil wurde 2011 von der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) festgelegt, um die überwiegend erwerbswirtschaftlich orientierten Branchen mit freiberuflicher Tätigkeit  mit künstlerisch kreativem Schaffen zu erfassen, die im Bereich der Produktion, Vertrieb von Werken und Waren sowie bei der medialen Verbreitung von Gütern und Dienstleistungen aktiv sind. Dazu gehören selbständige Musiker:innen, privatwirtschaftlich organisierte Musikensembles und Bands, Verlage, Labels, Tonstudios, Musikinstrumentenhersteller und sonstige Musikverwerter:innen, aber auch private Konzertveranstalter:innen und -agenturen. Dieser Bereich finanziert sich überwiegend aus selbst erwirtschafteten Erträgen, dem Engagement von Sponsoren und punktuell aus öffentlichen Zuschüssen der Wirtschaftsförderung.


So lag der Umsatz der Musikunternehmen 2014 noch bei insgesamt 11,1 Milliarden Euro und stieg innerhalb von fünf Jahren um 18% auf 13,6 Milliarden im Jahre 2019. Der private Musiksektor leistet somit einen wichtigen kulturellen und wirtschaftlichen Beitrag zum Musikleben in Deutschland. Die Schwerpunkte liegen vor allem in den populären Musiksparten wie Musicals und Klassik, Volksmusik und Schlager, Rock, Hip-Hop und Rap, elektronische Musik und Heavy Metal.
Siehe dazu auch die Studien Musikwirtschaftsstudie des BVMI 2015 sowie Musikwirtschaftsstudie 2020.

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MUSIKSZENE IN SPARTEN

Neben der kulturpolitischen Unterscheidung und dem 3-Sektoren-Modell der Kultur- und Kreativwirtschaft, ist das Spartenmodell für den Musikbereich in Deutschland von Bedeutung. Es stellt die stilistischen Formen, Genres und andere gemeinsame inhaltliche Aspekte von Musik in den Mittelpunkt, die von den in diesen Bereichen tätigen Musikschaffenden praktiziert werden – ob professionell oder ohne Erwerbsabsichten. Die Akteure einer Sparte können in allen drei Sektoren tätig sein und sowohl lokal in den Kommunen, wie auch regional in den Bundesländern, bundesweit oder auch international.

In Deutschland haben sich in den letzten 40 Jahren sechs Musiksparten in der Musiklandschaft herausgebildet. Vom Deutschen Musikinformationszentrum MIZ werden einige Sparten ausführlich in Themenportalen dargestellt:

Klassik
Kammermusik, Oper, Operette, Musiktheater, Musical, Liedgesang, Sinfonien etc. (s. MIZ Konzerte und Musiktheater)

Alte Musik
Musik vom Mittelalter bis zur Frühklassik mit Orientierung an historischer Aufführungspraxis sowie Geistliche Musik etc.

Neue Musik
Komponierte westliche Musik des 20. Jahrhunderts, Moderne und Post-Moderne, Avantgarde, Elektronische Klangkunst etc.(s. MIZ Neue Musik)
 

Ausführliche Informationen zu weiteren Sparten finden sich auf spezialisierten Onlineportalen, die von Organisationen und Verbänden dieser Musikbereiche bereitgestellt werden:

Jazz
Gospel, Blues, Improvisierte Musik etc.

Populäre Musik
Schlager, Rock, Pop, Reggae, Hip-Hop, Rap, Techno, Heavy Metal, Punk, Drum&Bass, Dance etc.

Weltmusik/Musiken der Welt    
Diese „Sparte“ ist, anders als die fünf anderen Musiksparten, nicht durch eine gewisse stilistische Homogenität, durch ein spezifisches Genre, gemeinsame Geschichte oder geographische Verortung gekennzeichnet. Vielmehr bildet sie die musikalisch-stilistische Vielfalt und organisatorisch-strukturelle Heterogenität von lokalen Musiken im Zeitalter der Globalisierung ab. Inhaltlich spannt sich der Bogen von klassischer nicht-westlicher Musik, mündlich überlieferter traditioneller Musik, Folk, Country, Volksmusik bis zu unzähligen zeitgenössischen hybriden und kreolisierten Formen, Fusion und Ethno-Crossover, Global Music, World Music und vieles andere mehr.
Seit den 1980er Jahren gibt es insbesondere im deutschsprachigen Raum eine Debatte zur Definition des Begriffs Weltmusik, der an dieser Stelle nicht dargestellt werden kann. Dennoch soll hier auf eine der Urquellen dieser Debatte verwiesen werden: World Music History: Minutes and press releases (fRoots 1987).                                                  
Weitere Informationen finden sich auf den Online Portalen:

  • Virtual WOMEX – weltweit größte und wichtigste Plattform für World Music               

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