Ein Theaterensemble in Essen begibt sich auf eine Gastspielreise in die Niederlande, nach Belgien, Luxemburg und Frankreich. Zwei Fahrer werden beauftragt, mit einem angemieteten Lkw einen Teil der Bühnenausstattung, Kostüme etc. an die einzelnen Gastspielorte zu bringen.
Die Europäische Union verfügt seit dem 1. Januar 1994 über ein gemeinschaftliches Zollrecht, das auf dem sogenannten Zollkodex beruht. Nach diesem ist der Warenverkehr innerhalb des Zollgebietes der EU grundsätzlich frei (eine Ausnahme bilden die Verbrauchssteuern, die hier vernachlässigt werden können).
Kunstwerke, Musikinstrumente und Bühnenausstattung können innerhalb des Zollgebietes der EU transportiert werden, ohne dass Zollformalitäten beachtet werden müssen.
Eine Ausnahme bildet allerdings das Kulturgutschutzgesetz KGSG. Siehe dazu die Informationen unter Transport von Kulturgut.
Wenn das Ensemble zusätzlich in der Schweiz ein Gastspiel geben und damit das Zollgebiet verlassen würde, müssten Formalitäten berücksichtigt werden, dies gilt auch für den Transit (Reise und Transport über die EU hinaus). Siehe dazu auch das Papier Kunsttransporte von Deutschland in die Schweiz.
Zur EU gehören derzeit 27 Staaten. Zu beachten ist, dass das Zollgebiet der EU nicht mit dem Steuergebiet für Verbrauch- und Mehrwertsteuern identisch ist: Die Kanarischen Inseln (Spanien) oder verschiedene Übersee Departements Frankreichs (Guadeloupe, Martinique, etc.) bspw. gehören zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der EU und werden steuerlich als Drittstaaten angesehen. Hier sind Zollformalitäten zu berücksichtigen (Transport über die EU hinaus). Eine Übersicht der betreffenden Gebiete und weitere Informationen bietet die Generalzolldirektion.
Das EU-Zollrecht soll seit längerem modernisiert werden. In einer zweiten Modernisierungsrunde liegt jetzt eine Neufassung des Zollkodex der Union (UZK) vor: Verordnung (EU) Nr. 952/2013. Diese ist seit dem 30. Oktober 2013 in Kraft und findet seit dem 1. Mai 2016 Anwendung.
Carnet ATA Ausfüllhilfe
- IHK Berlin
Musikinstrumenten-
bescheinigung
Formular 221, BfN
Wanderausstellungs-
bescheinigung
Formular 226, BfN
Carnet ATA Tipps
- IHK Berlin
Checkliste Carnet A.T.A.
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Checkliste Vorübergehende
Verwendung ohne Carnet A.T.A.
pdf
Kunsttransporte
Deutschland - Schweiz
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Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft