In Deutschland darf ein:e Reisende:r in den Zügen der Deutschen Bahn neben dem Handgepäck ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Gegenstände, die andere Reisende behindern oder belästigen oder auch Schäden verursachen können, dürfen nicht mitgenommen werden. Die Beaufsichtigung der Gegenstände obliegt dem Reisenden. Grundsätzlich stellen Instrumente bei der Mitnahme in Zügen kein Problem dar, sofern Umfang etc. den Beförderungsbedingungen entsprechen.
In einigen europäischen Ländern ist für größere Gepäckstücke bzw. Instrumente die Buchung eines Zuschlags zum Personenticket erforderlich bspw. beim Thalys oder Eurostar.
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